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Anwalt für katholisches Kirchenrecht

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Anwalt für katholisches Kirchenrecht

Wir beraten Privatpersonen und kirchliche Institutionen unabhängig im kanonischen Recht.
Im Konfliktfall übernehmen wir individuelle Vertretungen bei kirchlichen Behörden, wie z. B. Ordinariaten und anderen kirchlichen Behörden sowie bei kirchlichen Gerichten.

RECHTSGEBIETE

  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Inkardination
  • Organisationsrecht
  • Rechtsetzung

NETZWERK

In vielen Fällen gibt es Überschneidungen mit dem weltlichen Recht.
Zu Ihrer optimalen Unterstützung verfügen wir über ein Netzwerk zu Rechts- und Fachanwälten bzw. -anwältinnen, das wir schnell aktivieren können.

RECHTSÄNDERUNGEN

Aktuelle Rechtsänderungen im gesamten Rechtsgebiet der katholischen Kirche

NEWS

Am 28.02.2024 unterzeichnete Papst Franziskus das Motu Proprio Munus Tribunalis, mit welchem die Lex propria der Apostolischen Signatur in einigen Artikeln geändert wird.

Die katholische Kirche verfügt über ein eigenes Strafrecht. Dieses ersetzt nicht das weltliche Strafrecht, das auch für die Kirche gilt, sondern tritt als innerkirchliches Spezialrecht dazu.

Am 16.01.2024 unterzeichnete Papst Franziskus ein Dekret, durch welches die Normen zur Bekanntmachung von Gesetzen für den Staat der Vatikanstadt geändert werden. Es wurde am 17.01.2024 im Bollettino der Sala Stampa veröffentlicht und trat am gleichen Tag in Kraft. Eine Aufnahme in die Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.

Am 08.08.2023 unterzeichnete Papst Franziskus das Motu proprio Le Prelature personali, mit welchem mehrere Canones des CIC geändert werden. Es wurde am 08.08.2023 im L’Osservatore Romano promulgiert und trat am gleichen Tag in Kraft.Eine Veröffentlichung in den Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.

Anpassung des Strafrechts des CCEO Am 20.03.2023 unterzeichnete Papst Franziskus das Motu Proprio Vocare peccatores, mit welchem das Strafrecht des CCEO neu geregelt wird. Das Motu Proprio wurde am 05.04.2023 im L’Osservatore Romano promulgiert. Es soll am 29.06.2023 in Kraft treten. Eine Aufnahme in die Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.

Am 25.03.2023 unterzeichnete Papst Franziskus die neue Fassung des Motu Proprio Vos estis lux mundi, mit welchem die Meldeverfahren bei sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche normiert werden. Das Motu Proprio wurde am 25.03.2023 im L’Osservatore Romano promulgiert und soll am 30.04.2023 in Kraft treten. Eine Aufnahme in die Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.