Kanzlei für Kirchenrecht-Vermögensrechtliche Bestimmungen

Die Konstitutionen der Gemeinschaften enthalten oft wertvollste Ausführungen zum geistlichen Erbe und zum Charisma der jeweiligen Gemeinschaft. Bisweilen sind die wirklich rechtlichen Regelungen sehr kurz gehalten, und es wird auf eine exakte Darstellung von Bestimmungen verzichtet. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung fehlen dann ausreichende Regelungen zur ordentlichen und außerordentlichen Vermögensverwaltung und zur Ausübung einer ausreichenden Kontrolle. In diesen Fällen entsprechen dann die ordensinternen Regelungen nicht mehr den Anforderungen des kirchlichen und des weltlichen Rechts und sie erfüllen berechtigte Erwartungen der Gläubigen und der Gesellschaft insgesamt nicht mehr.

Die Kanzlei analysiert für Sie die einschlägigen Bestimmungen in Ihren Konstitutionen und sonstigen Rechtstexten und erarbeitet für Sie und mit Ihnen gemeinsam erforderliche Änderungen, hilft Ihnen bei der Beschlussfassung und ggf. der Genehmigung von Änderungen und unterstützt Sie bei der Umsetzung neuer Regelungen und Verfahrensweisen.