Am 8. Dezember 2021 tritt das revidierte Strafrecht des Liber VI des CIC in Kraft.
Dieses bringt umfangreiche Neuerungen mit sich. Zwar wurde bereits ein Vademecum angekündigt, welches die Anwendung des neuen Strafrechts erleichtern soll, doch mit dessen Erscheinen ist frühstens in einem Jahr zu rechnen.
Damit Sie im Dezember gut auf diese Veränderung vorbereitet sind, bieten wir Ihnen eine Schulung zu diesem Thema an.
Konkret erhalten Sie hier einen Überblick über die verschiedenen Neuerungen. Diese werden im Einzelnen vorgestellt und systematisch eingeordnet. So werden z.B. Bezüge zur außerkodikarischen Strafgesetzgebung in den Normae de gravioribus delictis sowie im Motu proprio Vos estis lux mundi hergestellt, um Unklarheiten bei verschiedenen Formulierungen und Geltungsbereichen zu beseitigen. Im Zusammenhang mit der nun erstmals explizit im Strafrecht formulierten Unschuldsvermutung des Beschuldigten, soll für den Schutz seines guten Rufes und seine Verteidigungsrechte insbesondere im Verwaltungsstrafverfahren und in der kanonischen Voruntersuchung sensibilisiert werden. Ebenso sollen im Zusammenhang mit der neuen gesetzessystematischen Platzierung des can. 1398 verbesserte prozessuale Möglichkeiten für Betroffene erörtert werden.
Die Schulungen finden als online – Termine oder auf Wunsch als Präsenzveranstaltung statt.
Inhalt
• Einführung neuer Straftatbestände und Konkretisierung bestehender Sexualstraftatbestände
• Außerkodikarische Strafgesetzgebung
• Neuerungen beim Schadensersatz, bei der Festlegung des Strafmaßes und bei den Verjährungsfristen
• Ausweitung von Straftatbeständen auf Laien und Erweiterung der Sühnestrafen
• Unschuldsvermutung, Verteidigungsrecht und Eintritt eines Dritten in den Rechtsstreit
Teilnehmerkreis
alle, die mit der Anwendung von kirchlichen Strafnormen befasst sind oder sich für diese interessieren
Termine Online-live
Dauer: 3 Stunden zzgl. einer Pause von ca. 30 Minuten
Momentan sind keine weiteren Schulungen geplant. Gerne können Sie sich bei Interesse bei uns melden.