Kanzlei für Kirchenrecht - Anpassung von Konstitutionen

Wenn Gemeinschaften kleiner werden, können oftmals die Gremien und Ämter, die in den Konstitutionen vorgesehen sind, nicht mehr ordnungsgemäß besetzt werden. Da diese aber in Entscheidungen eingebunden sind, können auch Entscheidungen nicht mehr ordentlich getroffen werden. Die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft steht auf dem Spiel.

Die Kanzlei unterstützt Sie, die Regelungen in Ihren Konstitutionen so anzupassen, dass Sie weiterhin zur rechtskonformem Handeln in der Lage sind. Wenn die Situation schon so ist, dass Ämter und Gremien nicht ausreichend besetzt sind, suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach einer für Sie passenden Lösung. Hier binden wir auch in der gebotenen Weise die Ordenskongregation ein.