Kanzlei für Kirchenrecht- Errichtung von Niederlassungen

Manche Gemeinschaften breiten sich weiter aus und wollen neue Niederlassungen errichten. Für die Errichtung von neuen Niederlassungen kennt sowohl der Codex Iuris Canonici wie auch das Eigenrecht der einzelnen Gemeinschaften Regeln, die eingehalten werden müssen.

Die Kanzel unterstützt Sie als Obere bei der Erstellung der erforderlichen Dekrete und begleitet Sie durch kirchenrechtlichen Rat im Wachstum Ihrer Gemeinschaft. Wir sorgen dafür, dass die Dokumente klar und eindeutig formuliert sind und helfen Ihnen dabei, diese Dokumente so abzufassen, dass diese inner- wie außerkirchlich einen rechtssicheren Nachweis der Errichtung einer Niederlassung erbringen.