
Caritas – Dienst am Nächsten – gehört zum Wesen von Kirche.
Caritasverbände und caritative Fachverbände stehen für diesen Dienst und nehmen einen wichtigen Platz im Leben und Wirken der Kirche ein. Mehr als 600.000 Menschen widmen sich beruflich dem Dienst in der Caritas. Für alle gilt ein im Rahmen des Dritten Weges geschaffenes eigenständiges kirchliches Arbeitsrecht.
Kirchliches Arbeitsrecht von zentraler Bedeutung
Die Arbeit der Caritasverbände und der caritativen Fachverbände wird durch eine Vielzahl ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen. Damit ist das kirchliche Arbeitsrecht für die Caritas von zentraler Bedeutung. Deren Arbeitsverhältnisse sind kirchliche Arbeitsverhältnisse und richten sich nach dem kircheneigenen Mitarbeitervertretungsrecht und den Regelungen der arbeitsrechtlichen Kommissionen. Zugleich ist das kirchliche Arbeitsrecht einschließlich des Rechts der Mitarbeitervertretungen (MAV-Recht) ein spezielles Rechtsgebiet innerhalb des kanonischen Rechts, für dessen Handhabung eigene Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. Wir beraten in diesen Materien aufgrund langjähriger praktischer Erfahrung.
Dritter Weg – Die Caritas geht mit
Die deutschen Bischöfe nutzen durch paritätisch besetzte Kommissionen den Freiraum, den das Grundgesetz den Kirchen bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eröffnet auch bei der Caritas. Hier gibt es neben einer Bundeskommission insgesamt sechs Regionalkommissionen.
Sie beschließen Rechtsnormen, welche die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter bei der Caritas umfassend regeln. Rechtswirksamkeit erlangen diese Beschlüsse ausschließlich mit der Inkraftsetzung durch den jeweils zuständigen Diözesanbischof.
Dieses eigene auch für die Caritasverbände und die caritativen Fachverbände einschlägige Arbeitsrechtsregelungsverfahren wird als Dritter Weg bezeichnet.
AVR – Das Tarifrecht der Caritas
Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes – kurz AVR – sind das „Tarifwerk“ der Caritas.
Die AVR sind damit die geltende Rechtsgrundlage für die Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Caritasverbände und caritative Einrichtungen.
Um als Dienstgeber effektiv mit den AVR umgehen zu können, müssen Sie über Strukturen und Funktionsweisen dieser Regelungen Bescheid wissen. Nur dann können Sie auch Spielräume erkennen und nutzen. Selbstverständlich bieten wir HIER unsere Unterstützung bei konkreten Fragen sowie in Form von Schulungsterminen an.
Begleitung in der Arbeitsrechtlichen Kommission
Von den Mitgliedern Arbeitsrechtlicher Kommissionen wird ein hohes persönliches und zeitliches Engagement gefordert.
Die Normen, die jede Kommission berät, müssen konform zum kirchlichen Recht sein und sollen in der Regel außerkirchlichen Tarifstandards entsprechen. Um hier bei eventuellen Unsicherheiten Abhilfe zu schaffen oder Sie effektiv in den Verhandlungen Ihrer Arbeitsrechtlichen Kommission (Bundeskommission oder Regionalkommission) zu begleiten, bieten wir hier – auch bei kurzen Rückfragen – unsere Unterstützung an.
Ihre Aufgabe, die arbeitsrechtlichen Verhältnisse im kirchlichen Dienst unter Wahrung der eigenen Interessen zu gestalten, ist eine große Herausforderung und eine hohe Verantwortung. Wir helfen dabei, Möglichkeiten für Verhandlungspositionen und -strategien zu finden und darzustellen.
Um diesen Anforderungen auch bei einer insgesamt hohen Arbeitsbelastung gerecht zu werden, formulieren wir für Sie auf der Grundlage langjähriger Kommissionserfahrung auch Anträge und deren Begründungen.
Die Kanzlei unterstützt Sie – insbesondere die Dienstgebervertreter – bei Ihrer Aufgabe, die arbeitsrechtlichen Verhältnisse im kirchlichen Dienst unter Wahrung der eigenen Interessen zu gestalten.
Konfliktlösung in Arbeitsrechtlichen Kommissionen
Auch in der Arbeit Arbeitsrechtlicher Kommissionen gibt es Konflikte, wenn die Vorstellungen von Dienstgebervertretern und Dienstnehmervertretern zu weit auseinander liegen oder zu liegen scheinen. Und bisweilen gibt es solche Konflikte auch innerhalb der Dienstgeberseite oder der Dienstnehmerseite. Wir unterstützen Sie, gemeinsame Interessen zu erkennen und zu stärken, um so gemeinsame Lösungen zu finden zu verfolgen.