Nach der kirchenrechtlichen Definition sind Diözesen ein Teil des Gottesvolkes, das dem Bischof in Zusammenarbeit mit den Priestern anvertraut ist, das er durch die Verkündigung des Evangeliums und die Feier der Eucharistie zusammenführt und das so eine Teilkirche bildet, in der stets die ganze katholische Kirche sichtbar ist und wirkt.
Diözesen sind Kristallisationspunkte kirchlichen Lebens.
Die Diözese besitzt also eine wesentlich geistliche, auf das pastorale Wohl aller Gläubigen ausgerichtete Bestimmung, deren Verwirklichung in besonderer Weise dem jeweiligen Diözesanbischof anvertraut ist. Er sorgt durch den Erlass von Rechtsnormen, eine ordnungsgemäße, transparente und den Menschen zugewandte Verwaltung und durch die Ausübung der kirchlichen Gerichtsbarkeit dafür, dass alle Gläubigen auf ihrem geistlichen Weg voranschreiten können.
Gerade die kirchliche Verwaltung, die in den Erzbischöflichen und Bischöflichen Ordinariaten bzw. Generalvikariaten unter der Leitung des Generalvikars geleistet wird, steht heute vor wichtigen Aufgaben.
Aktuelle Fragen
- Wie transparent arbeitet die kirchliche Verwaltung?
- Wer entscheidet nach welchen Regeln über die finanziellen Ressourcen der Kirche?
- Welche Rolle und Verantwortung haben Diözesanbischof, Generalvikar, Vermögensverwaltungsrat, Konsultorenkollegium und andere Amtsträger und Gremien?
- Welche Kontrollmechanismen sind etabliert, um ordnungsgemäßes Handeln zu gewährleisten?
- Sind Kontrollgremien wirksam besetzt, indem z.B. Inkompatibilitäten beachtet und Interessenskonflikte ausgeschlossen werden?
- Wie soll die kirchliche Verwaltung angesichts der pastoralen und wirtschaftlichen Herausforderungen aufgestellt sein?
- Entspricht die Organisation innerhalb des Ordinariats den aktuellen und zukünftigen Anforderungen?
- Unterstützt die Organisation die Wahrnehmung von Verantwortung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten einerseits und einer modernen Führungskultur andererseits?
Das sind nur wenige ausgewählte Fragen, die sich Verantwortliche in den Diözesen stellen. Antworten werden dringend benötigt, um das Charisma der Kirche auch in Zukunft zum Leuchten zu bringen.
Angebot für Diözesen
Die Kanzlei für Kirchenrecht bietet Ihnen in diesen Fragen Beratung und Lösungen an.
Der Inhaber der Kanzlei, Anwalt für Kirchenrecht Dr. Stefan Korta, war viele Jahre in verantwortlichen Ämtern der kirchlichen Verwaltung tätig und verfügt so über wichtige Voraussetzungen, um Ihnen in Ihren kirchenrechtlichen Fragen ein hilfreicher Partner zu sein.