KfK Kanzlei für Kirchenrecht-für kirchliche Vereinigungen

Vereine, die sich als kirchliche Vereine verstehen, sind mehr als nur gesellschaftliche Größen. Sie sind Träger des Laienapostolats, das insbesondere vom II. Vatikanischen Konzils hochgeschätzt wird. Ihr Engagement macht einen wesentlichen Teil des kirchlichen Lebens aus, ist Ort der Glaubensverkündigung und versteht es oft, auch Menschen zu integrieren, die nicht zur Kerngemeinde der Pfarreien gehören.

Kirchliches Engagement rechtlich untermauern.

Ihr Verein versteht sein Engagement als kirchliches Engagement? Sie wollen mit der Tätigkeit Ihres Vereins als Teil der Kirche wahrgenommen werden? Dann besteht für Sie die Möglichkeit, ihren Verein auch im kirchlichen Recht zu verankern. Für kirchliche Vereine stehen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten im Kirchenrecht zur Verfügung. Welche Form für Ihren Verein geeignet ist, ob er z.B. als nichtrechtsfähiger oder als rechtsfähiger Verein bestehen soll, muss individuell geprüft und entschieden werden. Die sich aus der Rechtsform ergebenden Rechte und auch die Pflichten dem Bischof und dem Ordinariat gegenüber, müssen zum Charisma des Vereins passen.

Die Kanzlei für Kirchenrecht bietet Ihnen Information und Beratung dazu, wie Sie den Wunsch, Ihren Verein als kirchlichen Verein zu positionieren, in die Wirklichkeit umsetzen können.

Satzungen qualifiziert erstellen und anpassen.

Jeder Verein braucht eine Satzung; im Kirchenrecht ist das eigens vorgeschrieben. So wird die Stellung des Vereins im Gesamtgefüge der Kirche nachvollziehbar gemacht und Rechte und Pflichten handhabbar. Welche Anforderungen an die Satzung eines kirchlichen Vereins, bestehen und wie diese am besten ausgestaltet werden, hierzu bietet Ihnen die Kanzlei für Kirchenrecht qualifizierte Auskunft. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer neuen oder bei der Überarbeitung der bestehenden Satzung Ihres Vereins. Gerade in der Mühe, die eigene Satzung aktuell zu halten und z.B. an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, begleiten wir Sie gerne. Wir entwerfen die Satzungstexte in Absprache mit Ihnen, erstellen für Sie die Entscheidungs-Vorlagen für Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und begleiten Sie im Gespräch mit der kirchlichen Aufsicht. Gerne wickeln wir auch für Sie die Korrespondenz zur Anerkennung oder Genehmigung der Satzung oder der Satzungsänderung ab.