
Rechtsanwaltskanzleien, die Diözesen oder Ordensgemeinschaften rechtlich beraten und vertreten, bewegen sich an der Schnittstelle von staatlichem Recht und Kirchenrecht; sowohl staatliche wie kirchliche Gesetze und andere Normen sind zu beachten.
Kristallisationspunkt: Kirchliches Vermögensrecht.
Gerade im Bereich des wirtschaftlichen Handelns und des Umgangs mit dem eigenen Vermögen sind Diözesen, Ordensgemeinschaften und andere kirchliche Institutionen auf qualifizierte Beratung angewiesen. Insbesondere steuerrechtliche Bestimmungen des weltlichen Rechts und Fragen der adäquaten Erstellung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen sind mit Ausschlag gebend dafür, wie die Glaubwürdigkeit von Kirche wahrgenommen und beurteilt wird. Dabei geht es stets auch darum, das Handeln der kirchlichen Institution so auszurichten, dass dies den innerkirchlichen Rechtsbestimmungen entspricht, also innerkirchlich rechtskonform ist. Ggf. sind dafür die Schaffung neuer oder die Anpassung vorhandener kirchlicher Rechtsnormen erforderlich, wobei auch dabei das kirchliche Recht zu beachten ist.
Beteiligungsrechte haben zentrale Bedeutung.
Im kirchlichen Vermögensrecht können viele Entscheidungen nicht durch eine einzelne Person getroffen werden. Auch der Diözesanbischof oder ein Ordensoberer sind an Beteiligungsrechte gebunden. Diese sog. Beispruchsrechte und Beispruchsgremien wie der Vermögensverwaltungsrat und das Konsultorenkollegium (Domkapitel) bei den Diözesen oder die Räte in einer Ordensgemeinschaft spielen eine entscheidende Rolle. Die Nichtbeachtung solcher Rechte kann gravierende Folgen für die Gültigkeit oder Ungültigkeit bzw. die Nichtigkeit eines Rechtsaktes oder eines Rechtsgeschäftes haben. Aber auch im kirchlichen Arbeitsrecht spielen Beteiligungsrechte eine wichtige Rolle (KODAen und arbeitsrechtliche Kommissionen des Caritasverbandes).
Recht rechtswirksam setzen.
Recht muss richtiges Recht sein, um Wirksamkeit zu entfalten. Das gilt auch für das kanonische Recht. Für den Erlass kirchlicher Rechtsnormen gibt es eigene Vorschriften für die ordnungsgemäße Rechtssetzung. Die Kanzlei für Kirchenrecht ist die Spezialkanzlei, wenn es ums Kirchenrecht geht. Sie steht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Spezialisten im staatlichen Recht zur Verfügung, um sie bei der Rechtskonformität ihrer Beratung mit den kirchenrechtlichen Vorgaben zu unterstützen und ggf. Wege aufzuzeigen und zu begleiten, wie neues kirchliches Recht geschaffen oder vorhandene Bestimmungen angepasst werden können.
Rechtsanwaltskanzleien haben in der Kanzlei für Kirchenrecht einen Ansprechpartner, der ihre Fragen zum kanonischen Recht zeitnah und kompetent klärt und sie so bei der effektiven und effizienten Ausübung Ihres Mandates zu Gunsten des vertretenen Mandanten unterstützt.