Kanzlei für Kirchenrecht - Gutachten und Stellungnahmen

Sie wollen eine kirchenrechtliche Maßnahme treffen, die z.B. in der Erteilung oder Verweigerung einer Genehmigung oder in der Aussprache einer Suspendierung bestehen kann. Diese Maßnahme soll kirchenrechtlich abgesichert werden.

Wir erstellen für Sie eine unabhängige Stellungnahme zu der von Ihnen beabsichtigten Maßnahme. Die Maßnahme wird auf ihre kirchenrechtliche Durchsetzbarkeit geprüft. Dazu zeigen wir Ihnen eventuelle Risiken und Lösungen auf und arbeiten ggf. alternative Wege für Sie aus. So erhalten Sie Rechtssicherheit für Ihr Handeln.

Bei komplexen Fragen erstellen wir Ihnen auch ein umfassendes kirchenrechtliches Gutachten.

Wenn Sie nach einer kontinuierlichen Entlastung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alltagsaufgaben suchen, beachten Sie unser Angebot zur Übernahme kirchenrechtlicher Aufgaben im Alltag.