Etablierte Ordensgemeinschaften oder Gemeinschaften in neuen Formen des geistlichen Lebens stehen vor vielfachen Herausforderungen. Menschen suchen nach spiritueller Heimat und Orientierung. Gleichzeitig werden die Anforderungen und Erwartungen der Gläubigen und der Gesellschaft an Offenheit und Transparenz höher.

Charismen neuer geistlicher Gemeinschaften fördern.

Einerseits entstehen erfreulicherweise auch in jüngerer Zeit neue geistliche Bewegungen, die sich nach und nach zu festen Gemeinschaften zusammenfügen. Solche neuen Gemeinschaften, seien sie bischöflichen oder päpstlichen Rechts, benötigen rechtliche Regelungen (Konstitutionen, Vereinssatzungen, Regeln für die Vermögensverwaltung usw.), die es ihnen erlauben, sich im kirchlichen wie im weltlichen Recht zu bewegen und zu agieren. Die Kanzlei erarbeitet mit den Verantwortlichen solcher Gemeinschaften die notwendigen Regelungen oder die Anpassungen von vorhandenen Normen, damit die jeweiligen Charismen der Gemeinschaft wirksam zur Geltung kommen können.

Kleiner werdende Gemeinschaften begleiten.

Andere Gemeinschaften werden kleiner und sind oft nicht mehr in der Lage, Ämter und Gremien, die in den Konstitutionen vorgesehen sind, zu besetzen. Anpassungen in den Konstitutionen sind oft unumgänglich und dringend erforderlich. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Entscheidungen nicht mehr rechtskonform und gültig getroffen werden können.

In manchen Konstitutionen entsprechen die vermögensrechtlichen Bestimmungen nicht mehr den rechtlichen Anforderungen, erforderliche Kontrollmechanismen sind nicht oder nicht ausreichend ausgebildet.

Kleiner werdende Mitgliederzahlen führen zu neuen Überlegungen, wie verschiedene Gemeinschaften sich gegenseitig unterstützen können und welche Kooperationen oder auch Zusammenschlüsse untereinander möglich sind. Jede Gemeinschaft muss dabei auf ihr Erbe achten, und gleichzeitig öffnen sich neue Perspektiven für alle Beteiligten. Mit solchen Überlegungen betreten die Gemeinschaften häufig auch rechtliches Neuland. Die Kanzlei zeigt Wege auf, wie die Bestimmungen angepasst werden können und begleitet bei der Umsetzung der neuen Regelungen.

Unterstützung auch bei Auflösungen.

Leider müssen Ordensgemeinschaften auch Niederlassungen auflösen. In manchen Fällen gehen ganze Gemeinschaften unter. Auch für diese Situationen sehen die weltkirchlichen rechtlichen Bestimmungen und das Eigenrecht der Gemeinschaften Regelungen vor, die Beachtung finden müssen. Auch einen solchen schmerzlichen Schritt begleitet die Kanzlei mit kirchenrechtlicher Kenntnis.

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