
Sie suchen nach einer Möglichkeit, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsspitzen zu entlasten? Oder wollen Sie bestimmte Arbeiten zukünftig grundsätzlich durch einen externen Kooperationspartner erledigen lassen?
Dann können Sie auf die Unterstützung der Kanzlei zählen. Wir übernehmen für Sie z.B.:
- die Prüfung vorgelegter Satzungen und Satzungsänderungen
- der Vorbereitung der erforderlichen Dekrete bei der Errichtung von pfarreiübergreifenden Organisationsstrukturen (Pfarreiengemeinschaften, Pfarrverbände)
- die Klärung der Abgrenzung zwischen Akten der Vermögensverwaltung von größerer Bedeutung, ordentlicher und außerordentlicher Vermögensverwaltung
- die Beratung bei kirchenrechtlichen Fragestellungen allgemein.
Für Einzelmaßnahmen und komplexere Fragestellungen bieten wir Ihnen auch die Erstellung von Gutachten & Stellungnahmen an. Beachten Sie unser diesbezügliches Angebot.