Kirchliche Aufsicht ist immmer dann wichtig, wenn es um Zuständigkeiten und Fragen der Unterstützung geht

Sie wollen wissen, welchen Rechtsstatus Ihr Verband im kirchlichen Recht hat und wie Sie das Verhältnis zur kirchlichen Aufsicht beim bischöflichen Ordinariat aktiv gestalten können?

Sie wollen wissen, in welchen Fällen Sie die kirchliche Aufsicht an einer Entscheidung oder einer Maßnahme beteiligen müssen?

Sie sehen Gesprächsbedarf über die Ausgestaltung des Verhältnisses zur kirchlichen Aufsicht?

 

Die Kanzlei unterstützt Caritasverbände und caritative Fachverbände bei der Klärung und Gestaltung ihres Verhältnisses zur kirchlichen Aufsicht durch

  • unabhängige kirchenrechtliche Beratung
  • Erstellung von kirchenrechtlichen Gutachten
  • aktive Teilnahme am Gesprächsprozess mit der jeweiligen Aufsicht.