
Wenn verschiedene Gemeinschaften eine Kooperation eingehen wollen oder sich zusammenschließen wollen, gibt es viele Aspekte, die bedacht und auch geregelt werden müssen. Auf welches gemeinsame geistliche Erbe kann man sich berufen? Wie können sich die Charismen gegenseitig ergänzen und bereichern? Welche Strukturen müssen angepasst werden und wie? Welche vermögensrechtlichen Aspekte gibt es zu bedenken? Findet ein Vermögensübergang statt? Wie soll er vollzogen werden?
Die Kanzlei unterstützt Sie bei solchen Überlegungen. Wir denken mit Ihnen gemeinsam in die Zukunft und unterstützen Sie bei der Formulierung der notwendigen rechtlichen Dokumente. Dabei geht es uns darum, Ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, die genau Ihre Gemeinschaften im Blick hat. Wir liefern keine Lösungen „von der Stange“, sondern suchen den Weg, der genau für Sie passt.