Kanzlei für Kirchenrecht - MAV-Recht

Verfügen die caritativen Dienstgeber über ausreichende Kenntnisse im MAV-Recht?

Wer stellt die Beratung der Dienstgeber in Fragen des MAV-Rechts sicher?

Finden Dienstgeber qualifizierte Unterstützung bei konkreten Auseinandersetzungen mit der MAV?

 

Die Kanzlei unterstützt caritative Dienstgeber bei der Anwendung der MAVO durch

  • Beratung bei konkreten Fragen zur Anwendung der MAVO und zum MAV-Recht allgemein
  • Beachtung des Auftrags zur vertrauensvollen Zusammenarbeit unter Wahrung der eigenen Interessen des Dienstgebers
  • Durchführung von Dienstgeber-Schulungen
  • Vertretung vor den kirchlichen Gerichten für Arbeitssachen.