
Verfügen die caritativen Dienstgeber über ausreichende Kenntnisse im MAV-Recht?
Wer stellt die Beratung der Dienstgeber in Fragen des MAV-Rechts sicher?
Finden Dienstgeber qualifizierte Unterstützung bei konkreten Auseinandersetzungen mit der MAV?
Die Kanzlei unterstützt caritative Dienstgeber bei der Anwendung der MAVO durch
- Beratung bei konkreten Fragen zur Anwendung der MAVO und zum MAV-Recht allgemein
- Beachtung des Auftrags zur vertrauensvollen Zusammenarbeit unter Wahrung der eigenen Interessen des Dienstgebers
- Durchführung von Dienstgeber-Schulungen
- Vertretung vor den kirchlichen Gerichten für Arbeitssachen.