Kanzlei für Kirchenrecht-Neue Gemeinschaften

Neue geistliche Gemeinschaften und neue Formen des geistlichen Lebens entstehen und suchen nach ihrem Platz in Kirche und Welt. Dafür sind auch rechtliche Klärungen und Regeln erforderlich. Konstitutionen müssen erarbeitet und weiterentwickelt werden, Vereinssatzungen sind zu errichten und zu pflegen, eine Abgrenzung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Vermögensverwaltung muss vorgenommen werden, rechtliche Bestimmungen für das ordnungsgemäße Handeln in Vermögensangelegenheiten müssen überlegt und beschrieben werden, nicht zuletzt müssen Kontrollmechanismen etabliert werden.

Die Kanzlei unterstützt neu entstehende oder neu entstandene geistliche Gemeinschaften bei der rechtlichen Formulierung ihres Ordenscharismas und der notwendigen Bestimmungen für Konstitutionen und sonstige Rechtstexte. Wir helfen Ihnen bei der Kooperation mit innerkirchlichen Stellen wie den Diözesen, der Deutschen Bischofskonferenz bzw. dem Verband der Diözesen Deutschlands, der Deutschen Ordensobernkonferenz oder der Ordenskongregation; gerne vermitteln wir Ihnen auch Hilfe im Umgang mit zivilen Behörden und anderen weltlichen Stellen.