Kanzlei für Kirchenrecht, Organisationsprozesse in Ordinariaten

Sie suchen nach einer fundierten Analyse der Organisationsstrukturen in Ihrem Ordinariat? Sie wollen eine ordnungsgemäße, schlanke und effiziente Verwaltung? Sie beabsichtigen eine Restrukturierung im Ordinariat oder führen eine solche gerade durch?

Die Kanzlei unterstützt Ihre Planungen, indem wir die zu beachtenden rechtlichen Vorgaben klären und im Laufe des Organisationsprozesses präsent halten. Bei Bedarf können auch andere Kooperationspartner eingebunden werden. Wir helfen Ihnen bei der Klärung etwa folgender Aspekte:

  • Welche Organisationseinheiten gehören unmittelbar zum Ordinariat?
  • Wie können Aufgabengebiete, die für die Diözese wichtig sind, aber nicht unmittelbar verwaltende Funktion haben, organisiert werden?
  • Wie ist das Verhältnis der Ämter und Gremien zueinander (z.B. Generalvikar, Ökonom, Vermögensverwaltungsrat, Diözesansteuerausschuss, Konsultorenkollegium)?
  • Was sind Beispruchsrechte, wie sind sie zu behandeln? Welche Besetzung der Beispruchsgremien ist zielführend? Welche Inkompatibilitäten gilt es zu vermeiden?

Im Bereich der Vermögensverwaltung sollten evtl. vorhandene Bestimmungen zu den Rechtsgeschäften, die von größerer Bedeutung sind (acta maioris momenti) bzw. zur ordentlichen und außerordentlichen Vermögensverwaltung überprüft und überarbeitet werden. Gerne unterstützen wir sie dabei. Beachten Sie hierzu unser Angebot im Bereich Normgebung.