Dr. Stefan Korta – Anwalt für Kirchenrecht

Der Partner kirchlicher Institutionen –
das ist die Kanzlei für Kirchenrecht.
Damit gründete der Theologe und Kanonist Dr. Stefan Korta die erste auf das Recht der katholischen Kirche spezialisierte Fachkanzlei.
Diözesen, Ordensgemeinschaften, kirchliche Vereine und arbeitsrechtliche Kommissionen erhalten von der Kanzlei für Kirchenrecht unabhängige und kompetente Unterstützung bei kanonistischen Aufgaben. Zur Entlastung des eigenen Mitarbeiterstabes, zur Weiterentwicklung eigener Projekte oder um zielgerichtet abgewogene Lösungen zu gewinnen.
DR. STEFAN KORTA ist Unterstützer, Berater und Lösungsspezialist.
Er studierte in Freiburg und Rom katholische Theologie und entdeckte dabei früh seine Begeisterung für das Kirchenrecht.
Nach der Promotion erwarb er parallel zu seiner Arbeit als Assistent an der Professur für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt in Münster das Lizentiat im kanonischen Recht.
Anschließend bearbeitete er die kirchenrechtlichen Angelegenheiten der Erzdiözese München und Freising.
Als Mitglied der Bayerischen Regional-KODA gestaltete Dr. Stefan Korta zehn Jahre lang das kirchliche Arbeitsrecht in den bayerischen Diözesen mit. Von 2007 bis 2010 war er Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender der KODA.
Durch seine langjährige Arbeit am Erzbischöflichen Ordinariat der Erzdiözese München und Freising als Ressortleiter und zuletzt als Kanzler der Erzdiözese ist er mit sämtlichen Aspekten der kirchlichen Verwaltung vertraut.
Seit 2016 arbeitet er selbständig und unabhängig als Anwalt für Kirchenrecht und leitet die Kanzlei.
Der Dienst des kirchlichen Anwalts ist im weltweit geltenden Kirchenrecht ausdrücklich vorgesehen. Sowohl in dem für die lateinische (römisch-katholische) Kirche geltenden Codex Iuris Canonici (CIC) wie auch in dem für die orientalischen katholischen Kirchen geltenden Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) sind zentrale Aspekte des Dienstes des kirchlichen Anwalts und die persönlichen und fachlichen Anforderungen an die Person des Anwalts geregelt. Der Anwalt für Kirchenrecht erfüllt für den Bereich des kirchlichen Rechts eine Rolle, die im Bereich des weltlichen Rechts den Rechtsanwälten zukommt.
Dr. Stefan Korta ist beisitzender Richter am neu geschaffenen Datenschutzgericht für die deutschen Diözesen. Außerdem ist er Mitglied der Consociatio internationalis studio iuris canonici promovendo sowie des Deutschen und des Münchener Anwaltvereins.
Veröffentlichungen
I. Monografien
Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Ein Projekt mit Zukunftschancen? Wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des Grades „Lizentiat im Kanonischen Recht“, Münster 2002 (unveröffentlicht).
Der katholische Kirchenvertrag Sachsen. Geschichtlicher Hintergrund – Entwicklung – Inhalt. Frankfurt 2001 (= Adnotationes in Ius Canonicum; Bd. 18).
II. Mitherausgeberschaften
Ius Canonicum in Oriente et Occidente. Festschrift für Carl Gerold Fürst zum 70. Geburtstag, hrsg. v. Hartmut Zapp, Andreas Weiß und Stefan Korta, Frankfurt 2003 (= Adnotationes in Ius Canonicum; Bd. 25).
Clarissimo Professori Doctori Carolo Giraldo Fürst. In memoriam Carl Gerold Fürst, hrsg. v. Elmar Güthoff, Stefan Korta und Andreas Weiß, Frankfurt 2013 (= Adnotationes in Ius Canonicum; Bd. 50).
III. Artikel
Zur novellierten Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung 2010, in: Kirche und Recht (KuR) 1 (2010) 43 ff.
Das kirchliche Arbeitsgericht für die Bayerischen (Erz-)Diözesen, in: Grundkonsens in der Dienstgemeinschaft, hrsg. v. Joachim Eder und Martin Floß, Winzer 2006, S. 147-155.
Effektivierung des Rechtsschutzes im Mitarbeitervertretungsrecht? In: ZMV – Die Mitarbeitervertretung 3 (2003) 108 ff.
Cura pastoralis im Codex Iuris Canonici, in: Flexibilitas Iuris Canonici. Festschrift für Richard Puza zum 60. Geburtstag, hrsg. v. Andreas Weiß und Stefan Ihli, Frankfurt 2003 (= Adnotationes in Ius Canonicum; Bd. 28), S. 203-221.
Grundprinzipien des kanonischen Prozessrechts, in: Ius Canonicum in Oriente et Occidente. Festschrift für Carl Gerold Fürst zum 70. Geburtstag, hrsg. v. Hartmut Zapp, Andreas Weiß und Stefan Korta, Frankfurt 2003 (= Adnotationes in Ius Canonicum; Bd. 25), S. 897-913.
Effektivierung des Rechtsschutzes im Mitarbeitervertretungsrecht? – Verfahren und Vollstreckung, in: ZMV – Die Mitarbeitervertretung, Sonderheft zur Tagung 2002, Waldmünchen 2002.
Ius Ecclesiarum – vehiculum caritatis. Tagungsbericht zum Internationalen Symposiums anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Inkrafttretens des CCEO, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht, Bd. 170, Paderborn 2001, S. 123-128.
Militärseelsorge und Militärbischof im Spannungsgefüge von Kirche und Staat, in: De Processibus Matrimonialibus, Bd. 8/1, Frankfurt 2001, S. 561-576.