Kanzlei für Kirchenrecht - Überarbeitung von Satzungen

Ist bei der Überarbeitung von Satzungen „im Blick“, dass nicht nur weltliches Recht, sondern auch das Recht des CIC und ggf. partikulares Recht berücksichtigt werden muss? Wie wird die Rechtskonformität nach kirchlichem Recht gewährleistet? Gibt es im Hinblick auf die Förderung der Autonomie der Vereine eine unabhängige kirchenrechtliche Beratung? Sind die Bestimmungen der Satzungen konkret und praxisnah ausgestaltet?

 

Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Überarbeitung ihrer Satzungen durch

  • unabhängige kirchenrechtliche Beratung
  • Erstellung von Formulierungsvorschlägen für Satzungen
  • Erledigung der Korrespondenz mit der kirchlichen Aufsicht.