Rechtsanwaltskanzleien, die Diözesen oder Ordensgemeinschaften rechtlich beraten und vertreten, bewegen sich an der Schnittstelle von staatlichem Recht und Kirchenrecht; sowohl staatliche wie kirchliche Gesetze und andere Normen sind zu beachten. So spielen etwa im kirchlichen Vermögensrecht, Beispruchsrecht und in Beispruchsgremien wie dem Vermögensverwaltungsrat und dam Konsultorenkollegium (Domkapitel) eine entscheidende Rolle. Die Nichtbeachtung solcher Bestimmungen kann gravierende Folgen für die Gültigkeit oder Ungültigkeit bzw. die Nichtigkeit eines Rechtsaktes oder eines Rechtsgeschäftes haben. In Fragen des kirchlichen Arbeitsrechtes sind die Anwendung der Grundordnung und die durch die arbeitsrechtlichen Kommissionen (KODAen) beschlossenen Rechtsnormen zu beachten. Für den Erlass kirchlicher Rechtsnormen gibt es eigene Vorschriften des kanonischen Rechts, die für eine ordnungsgemäße Rechtssetzung wichtig sind. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Spezialisten, wenn es um das staatliche Recht geht, und leisten ihren kirchlichen Mandanten unverzichtbare Hilfe. Die Kanzlei für Kirchenrecht ist die Spezialkanzlei, wenn es ums Kirchenrecht geht, für das Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – bis auf wenige Ausnahmen – nicht vollständig ausgebildet sind. Die Kanzlei für Kirchenrecht ist der Ansprechpartner für Rechtsanwaltskanzleien, die Fragen zum kanonischen Recht haben, und unterstützt diese durch ihr kirchenrechtliches Knowhow bei der effektiven und effizienten Ausübung Ihres Mandates zu Gunsten des vertretenen Mandanten.