Wir beraten unabhängig Privatpersonen und kirchliche Institutionen im kanonischen Recht.
Im Konfliktfall übernehmen wir individuelle Vertretungen bei kirchlichen Behörden, wie z. B. Ordinariaten und anderen kirchlichen Behörden sowie bei kirchlichen Gerichten.
RECHTSGEBIETE
- Kirchliches Strafrecht
- Kirchliches Disziplinarrecht
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Inkardination
- Organisationsrecht
- Rechtsetzung