Wir beraten Privatpersonen und kirchliche Institutionen unabhängig im kanonischen Recht.
Im Konfliktfall übernehmen wir individuelle Vertretungen bei kirchlichen Behörden, wie z. B. Ordinariaten und anderen kirchlichen Behörden sowie bei kirchlichen Gerichten.
RECHTSGEBIETE
- Kirchliches Strafrecht
- Kirchliches Disziplinarrecht
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Inkardination
- Organisationsrecht
- Rechtsetzung