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unabhängige Beratung
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anwaltliche Vertretung
Unser Angebot richtet sich an Privatpersonen und kirchliche Institutionen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie sind sich unsicher, ob Sie in einer Angelegenheit kirchenrechtliche Unterstützung benötigen und brauchen deshalb einen Anwalt, mit dem Sie das besprechen können.

Nutzen Sie dafür eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung, für die wir ca. 15 Minuten vorsehen. Erörtern Sie hier, welche Möglichkeiten bestehen und wie Sie weiter vorgehen können.

 

Kosten entstehen für Sie nach der telefonischen Ersteinschätzung dann, wenn Sie sich für eine anwaltliche Begleitung entscheiden.

Einen kurzfristigen Termin für das Telefonat können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail mit uns vereinbaren.

Rechtsänderungen

Aktuelle Rechtsänderungen im gesamten Rechtsgebiet der katholischen Kirche

News

Am 08.08.2023 unterzeichnete Papst Franziskus das Motu proprio Le Prelature personali, mit welchem mehrere Canones des CIC geändert werden. Es wurde am 08.08.2023 im L’Osservatore Romano promulgiert und trat am gleichen Tag in Kraft.Eine Veröffentlichung in den Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.

Anpassung des Strafrechts des CCEO Am 20.03.2023 unterzeichnete Papst Franziskus das Motu Proprio Vocare peccatores, mit welchem das Strafrecht des CCEO neu geregelt wird. Das Motu Proprio wurde am 05.04.2023 im L’Osservatore Romano promulgiert. Es soll am 29.06.2023 in Kraft treten. Eine Aufnahme in die Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.

Am 25.03.2023 unterzeichnete Papst Franziskus die neue Fassung des Motu Proprio Vos estis lux mundi, mit welchem die Meldeverfahren bei sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche normiert werden. Das Motu Proprio wurde am 25.03.2023 im L’Osservatore Romano promulgiert und soll am 30.04.2023 in Kraft treten. Eine Aufnahme in die Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.

Am 02.04.2023 unterzeichnete Papst Franziskus das Motu Proprio Expedit ut iura, mit welchem die Entlassung von Mitgliedern aus Instituten des geweihten Lebens neu geregelt wird. Das Motu Proprio wurde auf der Homepage des Apostolischen Stuhls bereits veröffentlicht, die Promulgation im L’Osservatore Romano steht jedoch noch aus. Es soll am 07.05.2023 in Kraft treten. Eine Aufnahme in die Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.

Nach can. 331 CIC/83 verfügt der Papst als Bischof von Rom über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, welche er immer frei ausüben kann. Von dieser Gewalt hat Papst Benedikt XVI. während seines fast 8-jährigen Pontifikats reichlich Gebrauch gemacht.

Am 05.12.2022 unterzeichnete Papst Franziskus das Motu Proprio Chi è fedele, mit welchem die die Kontrolle der Fonds, Stiftungen und caritativen Vereine des Apostolischen Stuhls neu geregelt wird. Das Motu Proprio wurde am 06.12.2022 im L’Osservatore Romano promulgiert und ist am 08.12.2022 in Kraft getreten. Eine Aufnahme in die Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.