Rechtsgebiet_Kirchliches Strafrecht

Kirchliches Strafrecht

Strafverteidigung

Wir verteidigen Sie in allen Bereichen des kirchlichen Strafrechts, also immer dann, wenn Sie ins Visier kirchlicher Ermittlungen gelangt sind oder zu gelangen drohen.

Strafrechtlich relevante Vorwürfe können z.B. den Kontext Ihrer Amtsführung oder Ihr Handeln im Bereich des Vermögensrechts betreffen. Bei anderen Vorwürfen kann es sich um sexuelles Fehlverhalten bis hin zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger handeln.

Kirchliches Strafrecht gilt für alle getauften katholischen Christen

Der Irrtum, das Strafrecht gelte nur für Kleriker, begegnet uns regelmäßig. Das Kirchenrecht und kirchliches Strafrecht spielt nicht nur für Geistliche und Ordensangehörige eine Rolle, sondern es betrifft grundsätzlich alle Katholikinnen und Katholiken. Allerdings gibt es Straftaten, die nur von bestimmten Personengruppen begangen werden können.

Wir beraten, begleiten und vertreten Sie vom ersten Kontakt mit der zuständigen Behörde, in der Regel dem (Erz-)Bischöflichen Ordinariat, über die kanonische Voruntersuchung bis hin zum Strafverfahren, einschließlich eines etwaigen Berufungsverfahrens.

Solange sich das kirchliche Verfahren noch im Bereich des kirchlichen Verwaltungshandelns abspielt – das ist etwa bei der kanonischen Voruntersuchung der Fall – unterstützen wir Sie auch dabei, gegen Maßnahmen, die gegen Sie ergriffen werden sollen oder bereits ergriffen worden sind (z.B. Verbot der Ausübung des priesterlichen Dienstes, Aufenthaltsge- und -verbote, Verbot der öffentlichen Teilnahme an der Eucharistie, Erteilung einer Ermahnung oder eines Verweises) Rechtsbehelfe einzulegen. In diesem Fällen vertreten wir Sie gegenüber dem Ordinarius bzw. den römischen Dikasterien.

Konsequent setzen wir uns im Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten immer für ein faires Verfahren ein.

Konflikt – was nun?

Im kirchlichen Strafrecht gibt es keinen Anwaltszwang und auch die Rolle eines Pflichtverteidigers ist nicht wie im staatlichen Recht vorgesehen. Aus Erfahrung raten wir immer dazu, einen Anwalt, der die Voraussetzungen erfüllt, als Anwalt nach Kirchenrecht zugelassen zu werden, hinzuzuziehen.

Wer als Rechtsanwalt zugelassen ist, aber keine wissenschaftliche Qualifikation im kanonischen Recht besitzt, wird sich erfahrungsgemäß nicht nur mit den kirchlichen Regelungen und den Vorgehensweisen schwertun. Er riskiert auch, von Seiten der kirchlichen Behörde abgelehnt zu werden.

Achten Sie deshalb darauf, dass Sie einen im kanonischen Recht qualifizierten (Rechts-)Anwalt hinzuziehen.

Die Bedeutung des kirchlichen Strafrechts wurde durch die Revision im Jahre 2021 unterstrichen. Unter anderem wurden strengere Vorschriften gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen, gegen die Verletzung des Beichtgeheimnisses und gegen Manipulationen bei der Sakramentenspendung verfasst. Zudem wurde die Verantwortlichkeit von Kirchenoberen bei der Aufdeckung oder Vertuschung solcher Vergehen stärker betont.

Kirchliches Strafrecht umfasst die Rechtsnormen, die das Verhalten ihrer Mitglieder regeln und legt fest, wie mit Verstößen gegen diese Normen umgegangen wird.

So bald wie möglich einen Anwalt einschalten!

Sollten Sie in eine Situation geraten, in der Ihnen strafrechtliches Fehlverhalten vorgeworfen wird, oder sollten Sie etwa anlässlich einer Einladung zu einem Gespräch bei Ihrem Bischof, Generalvikar oder Ordensoberen befürchten, dass man Ihnen ein solches Verhalten vorhalten wird, ist fachkundige rechtliche Unterstützung unerlässlich – und das so früh wie möglich.

Wir sind gern von Anfang an Ihrer Seite, entwickeln für Sie eine Verteidigungsstrategie und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Meistens gibt es bei Vorwürfen aus dem Bereich des kirchlichen Strafrechts auch Überschneidungen mit dem weltlichen Recht. Hier haben wir schnell Zugriff auf unser Netzwerk aus fachkundigen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen.

Weitere Beiträge

Die katholische Kirche verfügt über ein eigenes Strafrecht. Dieses ersetzt nicht das weltliche Strafrecht, das auch für die Kirche gilt, sondern tritt als innerkirchliches Spezialrecht dazu.

Nach can. 331 CIC/83 verfügt der Papst als Bischof von Rom über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, welche er immer frei ausüben kann. Von dieser Gewalt hat Papst Benedikt XVI. während seines fast 8-jährigen Pontifikats reichlich Gebrauch gemacht.