Authentische Interpretation zur Irregularität im Weiherecht

Rote Pinnwandnadel in Korkwand

Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte hat in seiner Plenarsitzung am 23.06.2015 über eine Anfrage zur Auslegung des can. 1041 Nr. 4 und 5 CIC entschieden. Die neue authentische Interpretation wurde am 31. Mai 2016 von Papst Franziskus zur Veröffentlichung angeordnet und vom Vatikanischen Pressesaal am 15. September 2016 verbreitet. Die italienischsprachige Ausgabe der vatikanischen Tageszeitung L’Osservatore Romano hat die Interpretation am 16.09.2016 abgedruckt.

Inhalt

Die dem Päpstliche Rat vorgelegte Anfrage betrifft die Bestimmungen zur Irregularität für den Empfang von Weihen. Konkret geht es um die Frage, ob unter „irregulär“ in can. 1041 CIC auch Nichtkatholiken zu verstehen seien, wenn sie Akte, von denen in den Nrn. 4 und 5 dieses Canons die Rede ist, gesetzt haben.

Der Päpstliche Rat antwortet hierauf mit: „affirmative“.

Somit gelten auch Nichtkatholiken, die einen Menschen getötet, eine vollendete Abtreibung vorgenommen oder daran positiv mitgewirkt haben, sowie jene, die sich oder andere schwerwiegend und vorsätzlich verstümmelt oder einen Selbstmordversuch unternommen haben, irregulär für den Empfang von Weihen.

Die Dispens von der Irregularität gem. can. 1041 Nr. 4 CIC ist gem. can. 1047 § 1 und § 2 Nr. 2 CIC ist in jedem Fall dem Apostolischen Stuhl vorbehalten; die Dispens von der Irregularität gem. can. 1041 Nr. 5 CIC kann der Ordinarius erteilen, solange die Sache nicht gerichtshängig ist (can. 1047 § 1 CIC).

Link zum Beitrag:

Authentische Interpretation zu can. 1041 Nr. 4 und 5 CIC