Rechtstransparenz – das Gebot der Stunde

Rechtstransparenz ist das Gebot der Stunde

Die deutschen Diözesen arbeiten seit einigen Jahren mit hoher Intensität daran, ihre wirtschaftliche Situation sowie ihr Handeln in Finanzangelegenheiten transparent zu machen. Hierher gehören die Umstellung von der kameralen auf die doppische Buchführung, die insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Diözesanverwaltungen große Anstrengungen und hohes Engagement abverlangt. Zu beobachten ist auch eine detailliertere normative Regelung des Wirtschafts- und Finanzsektors in den deutschen Diözesen.
Vielfach werden die Rechtsgrundlagen, die jetzt vielfach neu entstehen, auch öffentlich zugänglich gemacht, so dass man sich über die in diesem Bereich geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen etwa auf den Internetseiten vieler Diözesen informieren kann.
Flächendeckend ist dieses Angebot jedoch nicht. Und wer sich über Normen, die ansonsten in einer Diözese gelten, informieren möchte, ist vielfach immer noch auf eine Nachfrage beim Bischöflichen Ordinariat angewiesen. Zwar hat eine Reihe von Diözesen ihre Amtsblätter inzwischen online gestellt. Aus ihnen ergibt sich aber häufig nicht ohne weiteres der aktuelle oder zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit geltende Text einer Rechtsnorm.
Zu wirklich transparentem Handeln gehört neben der Finanztransparenz jedoch auch die Rechtstransparenz. Nur so wird gewährleistet, dass jeder, der sich über das geltende Recht einer Diözese informieren möchte, dies auch ohne großen Aufwand tun kann. Nur so wird für die Gläubigen einer Diözese aber auch für außenstehende Dritte nachvollziehbar, ob etwa Entscheidungen der kirchlichen Verwaltung mit den eigenen Rechtsbestimmungen übereinstimmen oder nicht.