Spuren seines Wirkens im Recht der Katholischen Kirche

Papst Benedikt XVI.

Nach can. 331 CIC/83 verfügt der Papst als Bischof von Rom über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, welche er immer frei ausüben kann. Von dieser Gewalt hat Papst Benedikt XVI. während seines fast 8-jährigen Pontifikats reichlich Gebrauch gemacht.

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