Die katholische Kirche verfügt über ein eigenes Strafrecht. Dieses ersetzt nicht das weltliche Strafrecht, das auch für die Kirche gilt, sondern tritt als innerkirchliches Spezialrecht dazu.
... →Nach can. 331 CIC/83 verfügt der Papst als Bischof von Rom über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, welche er immer frei ausüben kann. Von dieser Gewalt hat Papst Benedikt XVI. während seines fast 8-jährigen Pontifikats reichlich Gebrauch gemacht.
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