Am 28. Mai 2019 fand im Katholisch-Sozialen Institut in Siegburg eine Tagung zum Jahrestag der Inkraftsetzung des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) statt. Das KDG war am 24. Mai 2018 in allen deutschen Diözesen als Diözesangesetz in Kraft getreten und hat die vormals geltende Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ersetzt.
Seither gewährleistet das KDG auf der Grundlage der DS-GVO einen einheitlichen, den staatlichen Standards entsprechenden Schutz personenbezogener Daten in de deutschen Diözesen, den Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen und den kirchlichen Einrichtungen.
Kirchlicher Datenschutz ist Thema
Die Tagung, die vom Datenschutzzentrum Dortmund veranstaltet wurde, ist auf breites Interesse in allen deutschen Diözesen gestoßen. Als Referenten konnten neben innerkirchlich in Datenschutzangelegenheiten profilierten Personen auch der Landesdatenschutzbeauftrage des Landes Rheinland-Pfalz sowie der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewonnen werden.
Datenschutz spielt zentrale Rolle
Die Teilnehmer betonten einhellig die zentrale Bedeutung des Datenschutzes auch im innerkirchlichen Raum. Sie blickten zugleich positiv auf ein Jahr KDG zurück. Vor allem sei die Aufmerksamkeit für das Thema Datenschutz durch den Erlass des KDG enorm gestiegen.
Inzwischen gibt es fünf regionale Datenschutzaufsichten, die alle Diözesen abdecken und als Datenschutzaufsicht fachlich völlig unabhängig arbeiten. Das Datenschutzzentrum in Dortmund ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet, andere werden ebenfalls diesen Rechtsstatus anstreben. Auch hierdurch wird die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht insbesondere von der Diözesanverwaltung unterstrichen.
Dem KDG werden nun Durchführungsbestimmungen folgen, die auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz bereits verabschiedet sind und in nächster Zeit durch Promulgation in den Amtsblättern in den Diözesen in Kraft gesetzt werden.
Als nächstes – gerade im Abstimmungsprozess befindliche – Projekt werden eigene Bestimmungen für den Patientendatenschutz folgen.
Kirchliche Gerichte für Datenschutzangelegenheiten
Schließlich wurde auf der Tagung auch über den Stand der neu geschaffenen kirchlichen Gerichte für Datenschutzangelegenheiten berichtet. Ein erst- und ein zweitinstanzliches Gericht sind gebildet und haben ihre Arbeit aufgenommen. Das Gericht erster Instanz hat vor kurzem seinen ersten – noch nicht rechtskräftigen – Beschluss gefasst.
Im Vortrag und in der Diskussion über den Stand der gerichtlichen Umsetzung des KDG wurde auch deutlich, dass die Etablierung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, die gerichtlichen Rechtsschutz für alle Verwaltungsangelegenheiten gewährleistet, ein dringendes Desiderat ist – und dass das Bewusstsein dafür wächst.
Weitere Informationen zum kirchlichen Datenschutz
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