Das Istituto per le Opere di Religione wurde von Papst Pius XII. 1942 als juristische Person gegründet und hat seinen Sitz im Staat der Vatikanstadt. Das bisherige Statut, welches noch von Papst Johannes Paul II. im Jahre 1990 erlassen wurde, wurde nun mit einigen Änderungen von Papst Franziskus ad experimentum für zwei Jahre genehmigt und im L’Osservatore Romano am 11.08.2019 veröffentlicht (Nr. 183, S. 7-8). Mit der Veröffentlichung trat das Statut zugleich in Kraft. Die Aufnahme in die Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.
Statut des Istituto per le Opere di Religione (IOR) wurde am 08.08.2019 geändert
Die Aufnahme in die Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.
Dem Statut hat der Papst ein Chirograph vorangestellt, welches ebenfalls mit dem Statut veröffentlicht wurde. Ein Chirograph bezeichnet eine päpstliche Verlautbarung in Briefform, welche vom Papst eigenhändig unterschrieben wird.
Reform des IOR begann 2010
Das IOR ist in früheren Jahrzehnten wiederholt in den Verdacht der Geldwäsche geraten. Papst Benedikt XVI. begann deshalb 2010 mit einer Reform des Instituts. Die neuerlichen Änderungen sind ein weiterer Schritt in der Finanzreform des Vatikans. Die Zielsetzung des Instituts bleibt jedoch unverändert. Es dient dem Schutz und der Verwaltung von Gütern, welche ihm von physischen oder juridischen Personen anvertraut werden und die für religiöse oder wohltätige Zwecke vorgesehen sind.
Eine wichtige Neuerung ist, dass fast alle Posten nur noch auf Zeit vergeben werden. Ebenfalls neu ist, dass die Angestellten des IOR zukünftig keine Nebentätigkeiten mehr ausüben dürfen.
Die vier Säulen des IOR
Das IOR wird von vier Säulen getragen. Die erste ist die Kardinalskommission, welche aus fünf Kardinälen besteht, die vom Papst ernannt werden. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Der Kommission steht der Kardinalspräsident vor, welcher von den Kommissionsmitgliedern selbst bestimmt wird. Die Kommission hat über die Einhaltung der gesetzlichen Normen zu wachen.
Die zweite Säule bildet der Aufsichtsrat. Dieser wird um zwei auf sieben Mitglieder erweitert. Die Mitglieder werden von der Kardinalskommission ebenfalls für fünf Jahre ernannt, die Amtszeit kann nur einmal verlängert werden. Dem Rat obliegen die Verwaltung und Leitung des Instituts, sowie die Überwachung und Beaufsichtigung der wirtschaftlichen, finanziellen und operativen Tätigkeiten. Der Präsident des Aufsichtsrates wird von der Kardinalskommission ernannt und übernimmt die rechtliche Vertretung des Instituts.
Der Prälat bildet die dritte Säule. Er hat dafür zu sorgen, dass die Grundprinzipien der katholischen Ethik eingehalten werden und die Arbeit im Einklang mit dem Auftrag des Instituts geschieht.
Die Direktion bildet die vierte Säule des IOR. Sie besteht aus dem Generaldirektor und seinem Stellvertreter. Beide werden vom Aufsichtsrat mit Zustimmung der Kardinalskommission ernannt. Der Generaldirektor wird für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit ernannt, muss aber spätestens mit der Vollendung des 70. Lebensjahres aus dem Amt scheiden. Er ist für alle operativen Tätigkeiten des Instituts verantwortlich, muss dabei die Beschlüsse des Aufsichtsrates umsetzen und ihm sowie dem Prälaten monatlich darüber Bericht erstatten.
Der neu eingeführte auswärtige Revisor ersetzt die bisherigen drei internen Revisoren. Er wird von der Kardinalskommission auf Vorschlag des Aufsichtsrates für drei Jahre ernannt, seine Amtszeit kann einmal verlängert werden. Er kann entweder eine physische Person oder ein Unternehmen sein. Ihm obliegt die Prüfung, ob die IOR-Bilanzen den internationalen Standards entsprechen, dazu erhält er weitgehende Kontroll- und Auskunftsrechte.
Beitrag: Diego Lopez
Link zum Original-Text: Chirografo del Santo Padre