Am 25.08.2020 sandte Papst Franziskus ein Schreiben an den Kardinal-Staatssekretär Pietro Parolin, durch welches Anweisungen für die Neuorganisation der Vermögenswerte des Staatssekretariats gegeben wurden. Infolgedessen erließ er am 26.12.2020 ein Motu Proprio, durch welches die wirtschaftlichen und finanziellen Befugnisse des Staatssekretariats neu geregelt werden. Dieses wurde am 28.12.2020 im L’Osservatore Romano promulgiert und trat am gleichen Tag in Kraft.
Fortführung der Kurienreform
In Folge der Kurienreform unternimmt Papst Franziskus weitere Schritte, durch welche die Organisation der Verwaltung und die Kontrolle der wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten verbessert werden sollen. Dabei sollen Überschneidungen und Fragmentierungen, vor allem im Bereich der Vermögensverwaltung vermieden und das Subsidiaritätsprinzip umgesetzt werden. Dazu werden folgende Änderungen vorgenommen:
Vermögensverwaltung des Staatssekretariats wird der APSA unterstellt
Mit Wirkung vom 01.01.2021 wird die vatikanische Güterverwaltung APSA die Verwaltung aller Finanzmittel und Immobilienwerte des Staatssekretariats, welche bisher von diesem autonom verwaltet wurden, übernehmen. Bis spätestens zum 04.02.2021 müssen alle liquiden Mittel des Staatssekretariats auf ein Bankkonto der APSA überwiesen werden. Diese sollen in Zukunft in der Bilanz des Heiligen Stuhls aufscheinen. Für den Fall, dass es nicht möglich oder zweckmäßig ist, die Eigentumsverhältnisse zu ändern, erteilt der Staatssekretär dem Präsidenten der APSA spätestens zum 04.02.2021 eine allgemeine Vollmacht im Namen und Auftrag des Staatssekretariats zu handeln. Besonderes Augenmerk legt Franziskus dabei auf die in London getätigten Immobilieninvestitionen und dem Engagement der maltesischen Fondsgesellschaft Centurion, aus beiden Beteiligungen soll sich der Heilige Stuhl so bald wie möglich zurückziehen.
Genehmigung des Haushalts durch das Wirtschaftssekretariat
Der Haushalt des Staatssekretariats soll vom Wirtschaftssekretariat geprüft und gebilligt werden, wobei Ausnahmen für Angelegenheiten vorgesehen sind, welche der Geheimhaltung unterliegen. Ebenso gibt es im Haushalt einen Ausgabeposten für unvorhergesehene Aktivitäten oder Notfälle, über diesen muss regelmäßig Bericht erstattet werden. Des Weiteren wird die APSA die Verwaltung verschiedener päpstlicher Fonds übernehmen, welche bisher vom Staatssekretariat verwaltet wurden und die nun in der Bilanz des Heiligen Stuhls aufscheinen. Alle Zahlungen, welche von diesen Fonds getätigt werden, müssen vom Präsidenten der APSA genehmigt und vom Präfekten des Wirtschaftssekretariats überprüft werden. Ebenso tritt das Staatssekretariat sämtliche finanzielle Aufsichts- und Kontrollfunktionen über Institute und Körperschaften an das Wirtschaftssekretariat ab.
Neuordnung im Staatssekretariat
In Anbetracht dessen, dass das Staatssekretariat in Zukunft nicht mehr mit der Vermögensverwaltung betraut ist, sind entsprechende Umstrukturierungen nötig. Die Verwaltungsstelle des Staatssekretariats ist nur noch für die interne Verwaltung, sowie für die Erstellung des Haushaltsplans und der Bilanz zuständig. Die Archive dieser Stelle werden der APSA übertragen.
Neuordnung der Finanzverwaltung
Ab dem Haushaltsjahr 2021 müssen alle Geldbeträge, welche der Heilige Stuhl erhält, auf ein Konto mit der Bezeichnung „Budget Generale della Santa Sede“ eingezahlt werden, dieses wird von der APSA verwaltet. Überweisungen von diesem Konto müssen zuvor vom Präfekten des Wirtschaftssekretariats genehmigt werden.
Verschärfung der Normen der Kontrollorgane
Der 3. Artikel des Motu Proprio widmet sich der Kontrolle der verschiedenen Institutionen. Die Haushaltspläne und Bilanzen müssen vom Wirtschaftsrat genehmigt werden. Die Rechnungsprüfer werden vom Präfekten des Wirtschaftssekretariats ernannt, der eventuelle Interessenskonflikte prüft. So dürfen z.B. Mitglieder der Aufsichts- und Kontrollorgane nicht zugleich in den Leitungsorganen der Unternehmen tätig sein. Das Wirtschaftssekretariat muss von den Aufsichts- und Kontrollorganen über alle schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten oder Verstöße informiert werden. In §8 wird schließlich festgelegt, dass die Bestimmungen dieses 3. Artikels alle abweichenden Klauseln in den Statuten der Organe ersetzen.
Reaktion auf Finanzskandal
Wegen eines umstrittenen Immobiliengeschäfts in London laufen aktuell im Vatikan Ermittlungen zu Vorwürfen des Betrugs, der Korruption und Geldwäsche, in welche vor allem das Staatssekretariat involviert ist.
Link zum Schreiben an den Kardinalstaatssekretär
Beitrag: Diego Lopez