Änderung des Canon 230 § 1 CIC

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Am 10.01.2021 unterzeichnete Papst Franziskus ein Motu proprio, durch welches der erste Paragraf des Canon 230 CIC geändert wurde. Dieses wurde am 11.01.2021 im L’Osservatore Romano promulgiert und trat am gleichen Tag in Kraft. Eine Veröffentlichung in den Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.

Neue Textfassung des can. 230 § 1 CIC

Da das Motu proprio bisher nicht auf Latein veröffentlicht wurde, wird hier die italienische Textfassung zitiert. Die bisherige Textfassung des can. 230 § 1 CIC lautete:

I laici di sesso maschile, che abbiano l’età e le doti determinate con decreto dalla Conferenza Episcopale, possono essere assunti stabilmente, mediante il rito liturgico stabilito, ai ministeri di lettori e di accoliti; tuttavia tale conferimento non attribuisce loro il diritto al sostentamento o alla rimunerazione da parte della Chiesa.

In der neuen Fassung lautet er nun:

I laici che abbiano l’età e le doti determinate con decreto dalla Conferenza Episcopale, possono essere assunti stabilmente, mediante il rito liturgico stabilito, ai ministeri di lettori e di accoliti; tuttavia tale conferimento non attribuisce loro il diritto al sostentamento o alla rimunerazione da parte della Chiesa.

Beauftragung von Frauen nun ebenfalls auf Dauer möglich

Die einzige Änderung, welche can. 230 § 1 erfahren hat, ist die, dass Laien für die dauerhafte Beauftragung zum Lektor oder Akolythen, welche durch den Bischof in einem eigenen liturgischen Ritus geschieht, nun nicht mehr männlichen Geschlechts sein müssen. Die Beauftragung von Frauen zu Lektorinnen war nach can. 230 § 2 bisher auch schon möglich, allerdings nur zeitlich begrenzt. Nach § 3 desselben Canon können Frauen, wenn Bedarf besteht und Amtsträger nicht zur Verfügung stehen, auch Aufgaben eines Akolythen ersatzweise übernehmen. Die Übernahme der Dienste nach §§ 2 & 3 erfordert keinen eigenen liturgischen Akt des Bischofs, sondern kann in einer nicht festgelegten Form durch den liturgischen Leiter geschehen (vgl. MKCIC 230, 6).

Abgrenzung zum Sakrament des Ordo

Papst Franziskus grenzt dabei im Motu proprio die Weihe (l’Ordine sacro) von anderen nichtsakramentalen Aufgaben (altri compiti […] non sacramentale) ab, welche sich wesentlich vom geweihten Amt unterscheiden (essenzialmente distinti dal ministero ordinato). Diese nichtsakramentalen Aufgaben beruhen auf der Taufe (basati sul sacramento del Battesimo), und stehen daher allen Gläubigen, ob männlich oder weiblich, offen (a tutti i fedeli, di sesso maschile o femminile).

In einem ebenfalls am 10.01.2021 unterzeichneten und am 11.01.2021 veröffentlichten Brief von Papst Franziskus an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Luis F. Ladaria, führt Franziskus diese Unterscheidung noch weiter aus. Dort werden die ordinierten Ämter (ministeri ordinati) des Bischofs, Presbyters und Diakons von den, durch einen liturgischen Akt des Bischofs, getauften und gefirmten Personen anvertrauten Ämtern unterschieden. Diese werden als instituierte Ämter (ministeri istituiti) bezeichnet. Ebenso zitiert Franziskus Ordinatio sacerdotalis Nr. 4, nach der „die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden“. Damit wird klargestellt, dass diese Normenänderung sich allein auf den Sachverhalt der Übertragung eines Kirchenamtes bezieht (vgl. can. 145 § 1) und nicht die Frage der Ordination von Frauen tangiert (vgl. can. 1024).

Neuordnung bereits durch Papst Paul VI.

Bereits Papst Paul VI. ordnete mit dem Motu proprio „Ministeria quaedam“ vom 17.08.1972 die sogenannten niederen Weihen (ordines minores) neu, welche zuvor, als Vorbereitung auf das Weihesakrament, nur Priesteramtskandidaten verliehen wurden. Damals wurden die Tonsur, das Ostiariat, Exorzistat und Subdiakonat gestrichen. Die Aufgaben des Subdiakons wurden dem Lektor und Akolythen zugewiesen. Ebenso wurde neu geregelt, dass man erst mit dem Empfang der Diakonatsweihe in den Klerikerstand aufgenommen wird (vgl. can. 266 § 1 CIC/83), zuvor geschah dies bereits mit dem Empfang der Tonsur (vgl. can. 111 § 2 CIC/17). Die übriggebliebenen Dienste des Lektors und Akolythen waren nun nicht mehr allein den Weihekandidaten, aber weiterhin nur Männern vorbehalten.

Bischofskonferenzen regeln näheres

In seinem Brief an den Präfekten der Glaubenskongregation bezeichnet Franziskus es als Aufgabe der Bischofskonferenzen, mit Zustimmung des Heiligen Stuhls, die Kriterien für die Kandidaten festzulegen. Die entsprechende Partikularnorm der DBK bezieht sich unter I. 1. noch auf die alte Fassung des can. 230 § 1, in welcher von männlichen Laien die Rede ist. Da der Canon nun geändert wurde, ist der Bezug hinfällig, somit sind nur die folgenden Kriterien für eine Beauftragung ausschlaggebend. Diese sind eine gediegene Kenntnis der Heiligen Schrift und der Liturgie, die Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit, sowie eine gefestigte Glaubenshaltung und ein bewährter Lebenswandel; für Kandidaten, welche sich nicht für das Diakonat oder Presbyterat bewerben wird zusätzlich noch die Vollendung des 25. Lebensjahres gefordert. Papst Franziskus bezieht sich mehrfach neben der Taufe auch auf die Firmung als Voraussetzung zur Beauftragung als Lektor oder Akolythen, dies sollte noch in der Partikularnorm der DBK ergänzt werden.

Änderung der liturgischen Bücher

Ebenso erteilt Franziskus der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die Aufgabe, die entsprechenden Stellen im Pontificale romanum und in De Institutione Lectorum et Acolythorum zu ändern.

Link zum Motu Proprio

Link zum Schreiben an den Präfekten der Glaubenskongregation