Motu proprio zur Senkung der Personalkosten

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Am 23.03.2021 unterzeichnete Papst Franziskus ein Motu proprio, durch welches die Personalkosten des Heiligen Stuhls und des Gouvernements des Staates der Vatikanstadt gesenkt werden sollen. Dieses wurde am 24.03.2021 im L’Osservatore Romano promulgiert und trat am gleichen Tag in Kraft. Eine Veröffentlichung in den Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.

Rechtfertigung des Schrittes

In der Einleitung des Motu proprio werden vier Punkte genannt, welche die Notwendigkeit dieses Dekrets verdeutlichen sollen. Papst Franziskus nennt dabei, dass die Wirtschaftsführung des Heiligen Stuhles schon seit Jahren ein Defizit aufweist. Dieses Defizit wurde durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einnahmeausfällen nochmals vergrößert. Da die Personalkosten einen bedeutenden Posten im Haushalt des Heiligen Stuhls darstellen und die bestehenden Arbeitsplätze gesichert werden sollen, möchte Franziskus mit diesem Dekret das Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben sicherstellen.

Reduzierung der Gehälter

Die ersten drei Artikel des Motu proprio widmen sich der Reduzierung der Bezüge, welche zum 01.04.2021 umgesetzt werden. Das Gehalt der Kardinäle wird um 10% gegenüber ihrem letztgezahlten Gehalt gekürzt (Art. 1), das Gehalt von Personen der Gehaltsstufe C und C1 (Präfekten und Sekretäre der Dikasterien) um 8% (Art. 2), das Gehalt von Klerikern und Mitgliedern von Instituten des geweihten Lebens oder Gesellschaften des apostolischen Lebens, die in den Gehaltsstufen C2 und C3 sowie in den zehn nicht leitenden Stufen eingestuft sind, um 3% (Art. 3).

Wenn die betroffenen Personen nachweisen können, dass sie die Gesundheitsausgaben für sich selbst oder für Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad mit den angepassten Gehältern nicht mehr bestreiten können, wird von der Reduzierung abgesehen (Art. 4).

Einfrieren der Dienstaltersstufen

Vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2023 wird das Aufsteigen in die nächsthöhere Dienstaltersstufe für die zuvor genannten Personen, sowie für das Personal in den Stufen 4 bis 10, ausgesetzt (Art. 5). Nur die niedrigsten Gehaltsstufen 1 bis 3 sind also von dieser Regelung ausgenommen. Das periodische Aufsteigen in eine höhere Dienstaltersstufe ist mit einer geringfügen Gehaltserhöhung verbunden, welche die Inflation ausgleichen soll.

Durchführung des Dekrets

Alle genannten Bestimmungen gelten auch für das Vikariat Rom und die Kapitel der päpstlichen Basiliken (San Pietro, San Giovanni, Santa Maria Maggiore), sowie für die Bauhütte von Sankt Peter und die Basilika Sankt. Paul vor den Mauern (Art. 6).

Die Durchführung der Anordnungen des Dekrets wird dem Wirtschaftssekretariat anvertraut (Art. 7).

Angespannte Haushaltslage

Der vom Wirtschaftssekretariat vorgelegte Haushalt für 2021 sieht Einnahmen in Höhe von 260,4 Mio. € vor, dem stehen geplante Ausgaben in Höhe von 310,1 Mio. € gegenüber. Damit bleibt ein Defizit von 49,7 Mio. €.

Betroffene Personen

Nach Recherchen von KATHPRESS sind von den Sparmaßnahmen circa 4000 Personen betroffen. Auffallend ist dabei, dass nur zölibatär lebende Angestellte Gehaltskürzungen hinnehmen müssen. Mitarbeiter, welche nicht Kleriker oder im Stand des geweihten Lebens sind und oft ihre Familien mitversorgen müssen, sind nur von der Aussetzung des Aufstiegs in die nächsthöhere Dienstaltersstufe betroffen. Zugleich sind die drei niedrigsten Gehaltsstufen auch von dieser Sparmaßnahme ausgenommen worden.

Link zum Motu Proprio: Motu proprio zur Senkung der Personalkosten

Link zur Pressemitteilung des Wirtschaftssekretariats zum Haushalt: Pressemitteilung

Beitrag: Diego Lopez