Neues Regolamento für die Postulatoren

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Am 11.10.2021 veröffentlichte die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse auf ihrer Homepage ein neues Regolamento für die Postulatoren, in welchem die Verfahrensschritte bei Selig- und Heiligsprechungsverfahren dargelegt und erläutert werden. Das Regolamento erhielt am 30.08.2021 von Papst Franziskus die päpstliche Approbatio und trat am 11.10.2021 in Kraft.

Revisionen der bisherigen Normen

Mit dem CIC/83 wurde am 25.01.1983 von Papst Johannes Paul II. zugleich die Apostolische Konstitution Divinus Perfectionis Magister erlassen, in welcher die Durchführungsbestimmungen für Kanonisationsverfahren festgelegt wurden. Kurz darauf, am 21.03.1983, wurde ein erstes Regolamento der Kongregation der Selig- und Heiligsprechungsprozesse erlassen. Am 15.02.2001 wurde vom Staatssekretariat ein weiteres Regolamento herausgegeben, welches neben den Verfahrensnormen auch einen Überblick über die Struktur der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse bietet.

Die Normen zu den Selig- und Heiligsprechungsprozessen verteilen sich auf mehrere Dokumente. Die ursprünglichen Normen finden sich in der im CIC/83 angehängten Apostolischen Konstitution Divinus Perfectionis Magister, sowie zu Teilen im CIC/83 selbst (vgl. can. 1403), außerdem in den Normae servandae in Inquisitionibus ab Episcopis faciendis in Causis Sanctorum (AAS, 75 (1983), S. 396-404) und in den Norme sull’amministrazione dei beni delle Cause di beatificazione e canonizzazione (AAS, 108 (2016) S. 495-498). Divinus Perfectionis Magister sowie die Normae servandae wurden 2017 von Papst Franziskus durch das Motu proprio Maiorem hac dilectionem geändert (OR, 158 (12.7.2017), S. 8). Zusätzlich gibt es noch die Instruktion Sanctorum Mater (AAS, 99 (2007), S. 465-510) sowie das Regolamento della Consulta Medica della Congregazione delle Cause dei Santi vom 23.09.2016.

Da diese unübersichtliche und zersplitterte Quellenlage die Anwendung der Normen sehr erschwert, wurden die wesentlichen Normen für die Postulatoren nun in einem erneuerten Regolamento zusammengefasst und veröffentlicht.

Inhalt des Regolamento

Im ersten Teil des Regolamento, den Nozioni Generali, wird allgemein geregelt, wie ein Verfahren begonnen wird und wer es initiieren kann (vgl. Nr. 2), welche Aufgaben dem Antragsteller und welche dem Postulator des Verfahrens zukommen (vgl. Nr. 3), wie die Postulatoren bestellt werden, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen (vgl. Nr. 5-16) und wie sie abberufen werden können (vgl. Nr. 17).

Der zweite Teil widmet sich der diözesanen Phase des Verfahrens. Hier geht es vor allem um die Verfahrenseröffnung und die Beweiserhebung (vgl. Nr. 20-30).

Der dritte Teil umfasst die römische Phase des Verfahrens. Hier werden in erster Linie verfahrenstechnische Normen dargelegt, also welche Verfahrensschritte in welcher Reihenfolge einzuhalten sind und worauf der Postulator zu achten hat (vgl. Nr. 31-52). Dem Verfahren zur Anerkennung eines Wunders ist dabei ein eigener Abschnitt gewidmet (vgl. Nr. 53-69).

Der vierte Teil widmet sich im ersten Abschnitt der Selig- und im zweiten Abschnitt der Heiligsprechung. Hier wird unter anderem auf die liturgischen Erfordernisse eingegangen, welche mit einer Seligsprechung verbunden sind (vgl. Nr. 70-73).

Der fünfte Abschnitt umfasst nur die Nr. 81, welche sich mit der Verleihung des Titels eines Kirchenlehrers befasst.

Der sechste und letzte Abschnitt widmet sich den Reliquien und deren Verehrung (vgl. Nr. 82-86).

Link: http://www.causesanti.va/it/documenti/regolamento-dei-postulatori.html

Beitrag: Diego Lopez