Am 30.04.2021 unterzeichnete Papst Franziskus ein weiteres Motu proprio, durch welches Änderungen bezüglich der Zuständigkeit der Justizorgane des Staates der Vatikanstadt vorgenommen werden. Die Promulgation soll durch Veröffentlichung im L’Osservatore Romano erfolgen, als Datum des Inkrafttretens wurde der Tag nach der Promulgation festgelegt.
Einleitung des Motu proprio
In der Einleitung des Motu proprio betont Papst Franziskus die „wahre Gleichheit hinsichtlich der Würde und dem Tun, das allen Gläubigen in Bezug auf die Auferbauung des Leibes Christi gemeinsam ist“ (Lumen gentium 32,3). Dies müsse sich auch dadurch zeigen, dass Privilegien, welche heute nicht mehr im Einklang mit der Verantwortung stehen, aufgehoben werden.
Änderung des Gesetzes über das Justizsystem
Am 16.03.2020 wurde ein Gesetz über das Justizsystem des Staates der Vatikanstadt erlassen. Dieses Gesetz wurde nun durch das Motu proprio in zwei Punkten geändert.
In Art. 6 wird ein vierter Absatz hinzugefügt, welcher besagt, dass in Fällen, in welchen Kardinäle und Bischöfe beteiligt sind, abgesehen von den in can. 1405 §1 CIC vorgesehenen Fällen, das Gericht mit vorheriger Zustimmung des Papstes entscheidet. Art. 24 wird aufgehoben. Dieser besagte, dass allein das Kassationsgericht befugt sei, mit vorheriger Zustimmung des Papstes, über Kardinäle und Bischöfe in Strafsachen zu urteilen.
Damit gilt nun auch für Bischöfe und Kardinäle ein mehrstufiges Gerichtsverfahren. Unberührt bleibt davon das Recht des Papstes ein Verfahren jederzeit an sich zu ziehen.
Link zum Gesetz über das Justizsystem
Beitrag: Diego Lopez