Neue Normen im CCEO

Rote Pinnwandnadel in Korkwand

Anpassung des Strafrechts des CCEO

Am 20.03.2023 unterzeichnete Papst Franziskus das Motu Proprio Vocare peccatores, mit welchem das Strafrecht des CCEO neu geregelt wird. Das Motu Proprio wurde am 05.04.2023 im L’Osservatore Romano promulgiert. Es soll am 29.06.2023 in Kraft treten. Eine Aufnahme in die Acta Apostolicae Sedis ist vorgesehen.

Reform im Lichte von Pascite gregem Dei

Mit der Apostolischen Konstitution Pascite gregem Dei hatte Papst Franziskus bereits 2021 das Strafrecht des CIC/83 reformiert. Mit dem nun veröffentlichten Motu Proprio werden die Strafrechts-Canones des CCEO neu geregelt, um das Strafrecht besser den aktuellen Bedürfnissen anzupassen und zugleich eine größere Übereinstimmung mit dem Strafrecht des CIC zu erreichen. Interessant ist, dass Franziskus hierfür nicht wie bei Pascite gregem Dei die Form einer Apostolischen Konstitution gewählt hat, sondern die eines Motu Proprio.

Wie bereits in Pascite gregem Dei, verweist Franziskus in der Einleitung des Motu Proprio auf den Zweck von Kirchenstrafen, nämlich die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, die Besserung des Straftäters und die Beseitigung von Ärgernissen. Zugleich betont er erneut die Verantwortung der Hirten für den ihnen anvertrauten Teil des Gottesvolkes. Die Anwendung der kanonischen Strafgesetze muss Ausdruck der Sorge um den Schutz der Herde sein und soll der Heilung des Straftäters dienen.

Normativer Teil

Insgesamt wurden 23 Canones des CCEO geändert. Viele der Änderungen orientieren sich an Pascite gregem Dei, so dass nun wieder eine deutlich größere Einheit zwischen dem Strafrecht des CCEO und dem des CIC besteht. Z.B. wurden die Verjährungsfristen in can. 1152 CCEO an diejenigen des CIC in can. 1362 angepasst. Can. 1414 CCEO hat einen neuen Paragrafen erhalten, in welchem normiert wird, dass jeder so lange als unschuldig anzusehen ist, bis das Gegenteil bewiesen ist, genau der gleiche Wortlaut findet sich in can. 1321 § 1 CIC. Can. 1443 CCEO behandelt Straftaten, die im Zusammenhang mit der Sakramentenspendung begangen wurden, hier stand can. 1379 CIC Pate. Can. 1446 CCEO hat vier neue Paragrafen erhalten, die Paragrafen 2-4 orientieren sich an can. 1371 des CIC, der fünfte Paragraf hingegen an can. 1392. Die wirtschaftlichen und finanziellen Straftaten, die im CIC in den cann. 1376, 1383 und 1393 behandelt werden, haben nun ein Pendant in den cann. 1449, 1463 § 2 und 1466 § 2 CCEO. Die Straftaten gegen das Sechste Gebot, die im CIC in den cann. 1395 und 1398 behandelt werden, haben ihre Entsprechung nun in can. 1453 CCEO, der vier neue Paragrafen erhalten hat.

Es gibt aber auch Canones, die sich zwar an den Strafnormen des CIC orientieren, aber Abänderungen erfahren haben. So lehnen sich die neuen Ge- und Verbote und Rechtsentziehungen in den cann. 1429 und 1430 CCEO an can. 1336 CIC an, eine Anpassung erfolgte jedoch in § 2, 2°: im CIC ist es Aufgabe der Bischofskonferenzen Ordnungen für Geldstrafen zu erlassen, da der CCEO keine Bischofskonferenzen kennt, wird hier, ebenso wie in can. 1430 § 3, 3°, auf das entsprechende Partikularrecht verwiesen. Can. 1436 CCEO hat einen neuen Paragrafen erhalten, welcher unter Strafe stellt, wenn sich jemand gegen eine Maßnahme des Papstes an das Bischofskollegium wendet. Der entsprechende Canon 1366 des CIC nennt aber nicht nur das Bischofskollegium, sondern auch ein Ökumenisches Konzil. Der neuen Paragrafen drei und vier in can. 1459 CCEO behandeln Straftaten im Zusammenhang mit der Weihespendung und nehmen Anleihe an den cann. 1379 § 3 und 1388 § 2 CIC, jedoch mit dem Unterschied, dass die Strafen nur als Spruchstrafen verhängt werden können, denn der CCEO kennt im Gegensatz zum CIC keine Tatstrafen.

Link: Neue Normen im CCEO – Anpassung des Strafrechts des CCEO

Autor: Diego Lopez