
Die Kirche hat in Deutschland das verfassungsmäßig garantierte Recht, selbst die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu schaffen, die bei ihrem Beschäftigen zur Anwendung kommen. Diese Regelungen zu schaffen ist der Auftrag der Bistums- und Regional-KODAen und der arbeitsrechtlichen Kommissionen des Deutschen Caritasverbandes.
Kommissionen sind synodales Element.
Die KODAen und die arbeitsrechtlichen Kommissionen des Caritasverbandes haben aufgrund ihres Auftrages, arbeitsrechtliche Normen zu schaffen, einen wichtigen Platz im Leben der Kirche. Sie gestalten die Rechtsverhältnisse innerhalb der Kirche wesentlich mit und sind damit nicht zuletzt auch ein Teil der synodalen Struktur der Kirche. Sie sind unmittelbar an der Gestaltung und der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts beteiligt. Die Arbeit der Kommissionen entfaltet ihre Wirkungen aber auch im weltlichen Recht, da kirchliche Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse nur im Rahmen der Regelungen der Kommissionen rechtskonform eingehen können, sofern die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse für sie gilt.
Qualifizierte Unterstützung der Kommissionen.
Sie suchen nach jemandem, der Sie in den Verhandlungen Ihrer KODA beraten und unterstützen kann? Sie wollen, dass die Normen, die Ihre Kommission berät, auch konform zum kirchlichen Recht sind?
Die Kanzlei für Kirchenrechte unterstützt die Bistums- und Regional-KODAen sowie die arbeitsrechtlichen Kommissionen des Deutschen Caritasverbandes durch Beratung in Verhandlungen, Aufzeigen von möglichen Verhandlungsstrategien und -positionen, Erarbeitung von Vorlagen, Moderation von Sitzungen und Suche nach gemeinsamen Interessen und Kompromissen in Konfliktfällen. Dabei kann auf langjährige persönliche Erfahrung und Tätigkeit in der Bayerischen Regional-KODA zurückgegriffen werden. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der Beratung von Dienstgebervertretern.
Konsens als zu erstrebendes Ziel.
Der Dritte Weg baut auf dem Prinzip von Verhandlung und Konsens auf. Arbeitsrechtliche Kampfmaßnahmen scheiden als strategisch einkalkulierte Möglichkeiten aus. Die Kanzlei ist von diesen Maximen zutiefst überzeugt und richtet ihre Beratungen und Tätigkeiten stets darauf aus, ein gemeinsames Ziel – sei es unter den Dienstgebervertretern allein oder zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern – zu definieren und anzustreben.